Im Kern dieser Neuregelung steht die Fernablesbarkeit der installierten Messgeräte.
Ein weiterer Punkt besagt, dass regelmäßig und erweiterte Informationen zur Heizkostenberechnung dem Mieter zur Verfügung gestellt werden müssen, wie z. B. der tatsächliche Energiepreis, der eingesetzte Energiemix oder die CO2-Emissionsdaten.
Wenn Sie weitere Infos zu diesem Thema haben wollen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.